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Wohnung zu verkaufen 4.5 Zimmer in 1898 St-Gingolph - Wallis


100 m²

4.5

ja
Preis auf Anfrage

4,5-Zimmer-Apartment mit Balkon und Seeblick (2. Stock)

Der folgende Text wurde automatisch übersetzt.

4,5-Zimmer-Ferienwohnung mit Balkon

1. LAGE

Saint-Gingolph ist in zwei Gemeinden aufgeteilt: Die eine gehört zur Schweiz und liegt im Kanton Wallis, die andere zur französischen Gemeinde Haute-Savoie.

Am Ufer des Genfersees gelegen, ist Saint-Gingolph von majestätischen Bergen (Grammont, Blanchard) umgeben und verfügt über eine 8 Kilometer lange Uferlinie.

Der Ort ist per Straße, Bahn oder Schiff der Compagnie Générale de Navigation (CGN) erreichbar.

Anreise:

Zug: Der SBB-Bahnhof (auf Schweizer Seite) bietet direkte Verbindungen nach Saint-Gingolph und zu den regulären Chablais-Strecken.

Schiff: Die CGN-Anlegestelle verbindet Saint-Gingolph mit den anderen Ufern des Genfersees.

Schulen:

Die nahegelegene Schule Saint-Gingolph nimmt Schüler der Klassen 1 bis 8 auf.

Die Mittelschule Vouvry ist von 9:00 bis 11:00 Uhr geöffnet.

Einkaufsmöglichkeiten:

In Saint-Gingolph gibt es mehrere Geschäfte des täglichen Bedarfs. Einkaufszentren sind in 10 Autominuten erreichbar.

In den Hügeln oberhalb des Dorfes liegt der Weiler Frenay, der im Sommer sehr beliebt ist. Die Gegend umfasst Wälder, Lichtungen, Picknickplätze und zahlreiche Wanderwege (Tanay-See, Lovenex-See, Darbon-See, Monte Grammont, Dent d'Oche, Cornettes de Bise und das Dorf Novel).

2. Beschreibung der Wohnung Nr. 5157 25

4,5-Zimmer-Wohnung mit Balkon und Seeblick

Eingangsbereich mit Einbauschränken
Wohnzimmer mit Balkon und Seeblick
3 Schlafzimmer
1 Badezimmer
1 separates WC
1 Küche mit Balkon und Bergblick
1 Kellerraum Nr. 19
1 Gemeinschaftswaschküche
1 Gemeinschaftsfahrradraum
1 Stellplatz in der Tiefgarage (U-V oder W) (COP 688)
1 Außenstellplatz (COP 271)

3. RICHTPREIS

Wichtiger Hinweis:

Das Gebäude wird grundsätzlich an den Höchstbietenden verkauft (siehe Abschnitt 4).

Richtpreis: CHF 520.000

Die Wohnung wird leer verkauft.

Gebühren: Notar- und Grundbuchgebühren sind vom Käufer zu tragen.

Verfügbarkeit: Sofort, d. h. sobald das Bieterverfahren abgeschlossen ist.

Renovierungsfonds zum 30. Juni 2025:

Ca. CHF 57.000

Monatliche Wohngeldzahlungen:

Ca. CHF 410/Monat

4. VERKAUFSVERFAHREN UND -GRUNDSÄTZE

Immobilien des Bundesamts für Gebäude und Logistik (BAG)

Verkaufsverfahren und -grundsätze:

I. Anforderungen an Kaufgebote

Wenn Immobilien des Bundesamts für Gebäude und Logistik (BAG) öffentlich versteigert werden, müssen Kaufgebote innerhalb der angegebenen Frist (Datum des Poststempels oder E-Mail-Datum) schriftlich und unterschrieben an die in der Anzeige (gedruckt oder online auf einem Fachportal veröffentlicht) genannte Abteilung mit dem Betreff „Kaufgebot für Eigentumswohnung Nr. 5157“ eingereicht werden.

Nur Gebote, die innerhalb der angegebenen Frist (Datum des Poststempels oder E-Mail-Datum) eingehen und folgende Angaben enthalten, werden berücksichtigt:

- Name und Anschrift des Kaufinteressenten; Ein Bieterwechsel nach dem ersten Gebot (z. B. Wechsel von einer Privatperson zu einer juristischen Person oder umgekehrt) führt automatisch zum Ausschluss des Bieters vom Verkauf.

- Preis (eindeutig identifizierbar, absoluter Betrag, bedingungslos, in Landeswährung, mit der Möglichkeit, einen niedrigeren oder höheren Preis als den Richtpreis anzubieten);

- Kurzübersicht über den Übergang von Gewinn und Risiko;

- Angaben zur beabsichtigten Nutzung oder Umnutzung;

- Bedingungslose Zustimmung zum in den Verkaufsunterlagen beschriebenen Verkaufsverfahren sowie zu den Richtlinien des Kaufvertrags und dieses Dokuments „OFCL Properties – Verkaufsverfahren und -grundsätze“; - Rechtsgültige Unterschrift.

II. Verkaufsprozess

Nach Eingang der Gebote innerhalb der vorgegebenen Frist entscheidet das OFCL (Amt für Grundbuch und Bauwesen) in der Regel innerhalb von 30 Tagen, ob die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft, eine neue Bieterrunde durchgeführt oder die Immobilie im Immobilienportfolio des OFCL verbleibt. Interessierte Käufer werden schriftlich über ihre Entscheidung informiert. Ein Finanzierungsnachweis eines Kreditinstituts muss in der ersten Runde eingereicht werden.

Nach der ersten Bieterrunde und im Falle einer zweiten Runde werden alle Interessenten, die innerhalb der vorgegebenen Frist ein Gebot abgegeben haben, erneut eingeladen.

An den folgenden Runden werden anschließend nur Bieter, die bereits in der vorherigen Runde ein Gebot abgegeben haben, zur Teilnahme eingeladen. Gebote in den folgenden Runden müssen denselben formalen Anforderungen wie das erste Gebot entsprechen.

Die eingegangenen Gebote werden gemäß den festgelegten Verfahren der OFCL bearbeitet.

Während der Verkaufsverhandlungen ist die Weitergabe von Informationen über eingegangene Gebote untersagt.

Entspricht der vorgeschlagene Preis den Erwartungen des Bundesamts für Wohnungsbau und Gemeindeentwicklung (BAB), haben die Kantone und Gemeinden, die ein Angebot abgegeben oder ihr Interesse am Verkauf bekundet haben, die Möglichkeit, die Immobilie (in dieser Reihenfolge) zum Höchstgebot zu erwerben (Art. 13 der Verordnung über die Organisation der Kantone und Gemeinden ... Vertragsschluss).

Die endgültige Entscheidung über den Verkauf ergeht erst nach Eingang der folgenden Nachweise:

- Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) für natürliche Personen;

- Aktueller Handelsregisterauszug für juristische Personen.

Das BAB behält sich das Recht vor, innerhalb von 10 Tagen nach der Verkaufsentscheidung eine Anzahlung von 20 % zu verlangen. Dieser Betrag wird bei Vertragsschluss vom Kaufpreis abgezogen. Kommt es aufgrund eines Verschuldens des Interessenten nicht zum Abschluss eines Kaufvertrags, wird die Anzahlung nicht zurückerstattet (Strafgebühr).

Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Eigentumsübertragung, einschließlich der Grunderwerbsteuer, werden von Käufer und Verkäufer gemäß kantonaler Praxis getragen. Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt nach vollständiger Bezahlung. Die Zahlung des vereinbarten Preises erfolgt nach Erhalt einer unwiderruflichen Zahlungszusage einer Schweizer Bank, die vor der Beglaubigung des Kaufvertrags als Garantie dient.

Der Käufer ist für die Einholung aller erforderlichen Baugenehmigungen für die zukünftige Nutzung oder den Umbau des Objekts verantwortlich.

Der Käufer ist außerdem verpflichtet, rechtzeitig die erforderlichen kantonalen Gebäude- und Hausratversicherungen abzuschließen. Die Schweizerische Eidgenossenschaft ist selbstversichert, weshalb keine Versicherungspolice besteht.

Bundesamt für Bau und Logistik

BAG

5. Haftungsausschluss

Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und erfolgen ohne Gewähr. Sie stellen keine vertragliche Verpflichtung dar. Der Zuschlag bleibt ausdrücklich dem derzeitigen Eigentümer vorbehalten. Diese Dokumentation richtet sich an Interessenten.

6. Sonstige Informationen

- Erste Ausschreibung bis zum 5. Oktober 2026 + Finanzierungsnachweis

- Zweite Ausschreibung (falls zutreffend) + Finanzierungsnachweis

- Dritte Ausschreibung (falls zutreffend) + Finanzierungsnachweis

- Das Objekt wird im Ist-Zustand verkauft. und ohne jegliche Gewährleistung; es können keine Ansprüche hinsichtlich der Einhaltung von Normen oder etwaiger Arbeiten geltend gemacht werden. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit Sanierung oder Wiederherstellung trägt der Käufer, beispielsweise Kosten gemäß der Elektroinstallationsverordnung (OIBT), Radon, Asbest usw.

- Die Schweizerische Eidgenossenschaft behält sich das Recht vor, die Immobilie jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Verkauf zurückzuziehen.

- Die Maklergebühren werden von der Schweizerischen Eidgenossenschaft getragen.


Technische Daten
Anzahl Zimmer4.5
Baujahr1990
Etage2
Fläche (m2)100
Innenparkja

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